Meine Erlebnisse mit einem Emailprovider
Freitag, 10. April 2009
Eine Kleinigkeit ist tatsächlich mittlerweile passiert:

Ein weiterer Brief erreichte mich. Und zwar vom schon früher erwähnten Inkassounternehmen Infoscore, arvato services.

Der Inhalt ist dermaßen haarsträubend interessant, dass er hier ungekürzt veröffentlicht wird.

Das Original wurde abgescannt und automatisiert für diese Veröffentlichung umgesetzt. Auch der Fettdruck wurde 1 zu 1 übernommen. Lediglich persönliche Daten wurden, wie immer, "rausge-ixt".

Ein paar Worte zur Laufzeit dieses Pamphlets:

Verfasst wurde der Brief, sofern das angegebene Datum stimmt, am 19.03.09, einem Donnerstag.

Der Briefumschlag trägt einen Poststempel vom 25.03.09, einem Mittwoch.

Eingegangen ist der Brief bei mir am 28.03.09, einem Samstag.

Relevante Feiertage, Streiks oder sonstige Katastrophen gab es im gesamten Zeitraum keine.
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Los gehts mit der ersten von zwei Seiten:

Baden-Baden, den 19.03.2009

Benachrichtigung über Datenspeicherung

Unser Zeichen: INXXXXX XXXXXXXXX/0001



Sehr geehrter Empfänger,
gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz setzen wir Sie hiermit davon in Kenntnis,
dass wir zu Ihrer Person gespeicherte Daten erstmals übermittelt haben.

Lesen Sie hierzu bitte zunächst die Erläuterungen und Hinweise auf der Rückseite dieses Schreibens.

Wir bitten Sie zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen auf telefonischem Wege zu gespeicherten Daten keine Auskunft erteilt wird. Deshalb enthält dieses Schreiben keine Telefonnummer.

Um Ihnen eine richtige und vollständige schriftliche Selbstauskunft zu Ihren bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen zu können, benötigen wir Ihre schriftlichen Angaben zu:

. Name (ggf. Geburtsname)
. Vorname(n)
. Geburtsdatum
. aktuelle Anschrift (mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
. evtl. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der Auskunft)

Zur Deckung der im Rahmen der schriftlichen Erteilung einer Selbstauskunft entstehenden Kosten sind EUR 5,00 unter Angabe des obigen Aktenzeichens (oder Ihres vollständigen Namens) als Verwendungszweck auf das Konto XXXXXX-XXX bei der Postbank Karlsruhe (BLZ: 660 100 75) zu überweisen.

Unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises an der rechts oben angegebenen Anschrift von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 - 15 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Consumer Data GmbH

Hinweis: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist aus diesem Grunde nicht unterzeichnet.

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Sooo, jetzt alle nochmal tief durchatmen, dann gehts auch schon direkt weiter mit der zweiten Seite:


Erläuterungen und Hinweise zur Benachrichtigung über Datenspeicherung

Die infoscore Consumer Data GmbH (kurz: ICD) ist ein Auskunfteiunternehmen, das im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen personenbezogene Daten verarbeitet und nutzt.

Geschäftszweck ist die Übermittlung von Informationen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit von Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-, Telekommunikations-, Dienstleistungs- und sonstige Unternehmen, die wegen wirtschaftlicher Vorleistungen finanzielle Risiken eingehen, sowie an mit dem Einzug von Forderungen beauftragte Stellen.

Die gespeicherten Daten beziehen sich auf Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse-und Register, wie z.B. das öffentliche Schuldnerverzeichnis, das bei jedem Amtsgericht in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird, sowie auf objektive Informationen von Vertragspartnern der ICD (z.B. Versandhandels- und sonstige Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, sowie von diesen mit dem Einzug von Forderungen beauftragte Personen oder Unternehmen), denen nicht vertragsgemäße Verhaltensweisen bzw. außergerichtliche oder gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen zugrunde liegen.

Die bei der ICD gespeicherten Daten beziehen sich ausnahmslos auf Tatsachen bzw. Sachverhalte, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten und/oder die Zahlungswilligkeit der betreffenden Personen ermöglichen. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Angaben über eingeleitete Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, eidesstattliche Versicherungen u.ä.. Werturteile, sowie Beurteilungen der finanziellen Verhältnisse einer Person, werden von der ICD hingegen grundsätzlich nicht abgegeben bzw. vorgenommen.

Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung ist gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, der Speicherung oder Veränderung hat oder die Daten gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt.

Die Einwilligung des Betroffenen in die Datenspeicherung ist somit nicht erforderlich und der Betroffene kann deshalb gegenüber der ICD grundsätzlich auch nicht auf der sofortigen Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten bestehen. Ein Löschungsanspruch besteht gemäß § 35 Abs. 2 BDSG nur dann, wenn die Speicherung unzulässig ist, oder wenn eine Prüfung am Ende des vierten Kalenderjahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht efforderlich ist.

Die auf Eintragungen in das öffentliche Schuldnerverzeichnis beruhenden Daten unterliegen gemäß § 915 b Abs. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr der Beauskunftung (eine Löschung dieser Daten erfolgt, in Übereinstimmung mit § 915 a Abs. 1 ZPO, jedoch erst zum Ende des entsprechenden Jahres).

Die Übermittlung personenbezogener Daten ist gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 a BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.

Gemäß § 34 BDSG kann jeder Betroffene von der ICD Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Ein Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten besteht gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. Somit ist für die vorzunehmende Abwägung unbedingt die Angabe von Gründen erforderlich, woraus sich das Interesse an der Kenntnis von Herkunft und Empfänger der Daten ableitet.

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Tjooo, den Text muss man sich auf der Zunge zergehen lassen... Ich denke jetzt erst mal darüber nach, nen Flug nach Baden-Baden zu buchen... weil da krieg ich sogar eine unentgeltliche(!) Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.






Donnerstag, 6. November 2008
...wäre sicher eine tolle Überschrift. Wenn es denn den Tatsachen entspräche.

Aber eine Kleinigkeit hat sich dennoch zugetragen:
Ein weiterer (Standard-)Brief erreichte meinen Postkasten.

Der Inhalt ist 100% identisch mit dem vorangegangen, hier bereits beschriebenen.

Einen Unterschied gibt es aber dennoch:
Dieses Mal ist deutlich ein Datum auf dem Briefumschlag des Frankierservices der Deutschen Post zu lesen: 04.11.08

Der Sinn dieser doppelten Mitteilung erschließt sich mir nicht ganz. Außer vielleicht, dass man mir beweisen wollte, dass man sehr wohl in der Lage sei, ein Datum anzugeben...

Dass allerdings würde voraussetzen, dass sie hier mitlesen ;-)






Sonntag, 2. November 2008
Aaaalso:

Ein Brief ist eingetroffen. Ein Brief von GMX! Kein Einschreiben oder so. Einfach ein Standardbrief.

Hey, das kann ja nur die Entschuldigung sein, so mein erster (naiver) Gedanke. Aber auch nur, bis sich der wahre Inhalt offenbarte:

Kündigung Ihres Vertrages Nr.: 5xxxxxx

Sehr geehrter Herr x,

aktuell bestehen Forderungen gegen Sie aufgrund ihres Vertrages Nr.: 5xxxxxx.

Wir haben Sie bereits mehrfach ermahnt und zur Zahlung aufgefordert. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.

Da Sie sich somit bereits seit mehr als 20 Kalendertagen im Zahlungsverzug befinden, kündigen wir Ihren Vertrag, gemäß Ziffer 5.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, per sofort. Unsere Leistungen für Ihren Vertrag 5xxxxxx haben wir bereits eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
GMX Internet Services GmbH


Kein Unterschrift, wozu auch. War ja schließlich auch kein Datum angegeben, wann dieses Schriftstück überhaupt verfasst wurde. Nicht mal auf dem Umschlag war außer "Frankierservice XY" was zu erkennen. Aber wann es bei mir eingetroffen ist, kann ich sagen:

Mittwoch, 29.10.08

Soso... kündigt man doch völlig unerwartet den Vertrag... tztztz... Ein Schock!
Wie soll ich denn jetzt telefonieren?

Nee, jetzt mal im Ernst: Ist einfach eine interessante Notiz am Rande, diese tolle Kündigung, ein halbes Jahr nach dem der ganze Mist seinen Anfang nahm.

Auf die wirklich wichtige und längst überfällige Post, nämlich auf den Mahnbescheid, warte ich bis heute vergeblich... .

P.S.: Schade, dass ich die "Ziffer 5.6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der GMX Internet Services GmbH" nirgends finden kann. Was ich aber sehr wohl in den AGB finden konnte, war ein Hinweis auf das Kündigungsrecht seitens des Anbieters, sofern man mit 2 aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug sei.

Nun ja... nachdem die erste Rechnung gestellt wurde, die ich nicht verursacht habe, und dementsprechend auch nicht beglichen hatte, folgte ja einen Monat später eine weitere Rechnung nach dem selben Muster, wohlgemerkt für den nächsten Monat:

Am Tag des ersten Rechnunsgerhaltes nahm ich Kontakt zu GMX auf, um darauf aufmerksam zu machen, dass ich deren Dienste nicht in Anspruch genommen hatte.
Doch, hätte ich, war man bei GMX der Meinung. Weitere Versuche meinerseits, Licht ins Dunkel zu bringen, blieben erfolglos.
Ein Monat verging und wieder erhielt ich eine Rechnung, wieder für Dienste, die ich nicht in Anspruch genommen hatte.
Aber auch dieses Mal blieb man auf beiden Ohren taub bei GMX. Weder meine nachdrückliches Beharren auf NICHT-Nutzung half, noch die Tatsache, dass sie mit ihrer Einzugsermächtigung scheiterten.

Dass nur als kleine Info. Die Ereignisse lassen sich -zeitlich geordnet- in diesem Blog nachlesen. Am besten von der Startseite aus ;-)






Sonntag, 14. September 2008
Ein Brief vom 27.08.2008 verspricht, Bewegung in die Sache zu bringen.

"Sehr geehrter Herr xxx,

nachdem die Forderung noch nicht beglichen ist, habe ich heute von der GMX Internet Services GmbH den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens 19.09.2008 zu beantragen. Rein vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass die zusätzlichen Kosten hierfür gleichfalls gerichtlich gegen Sie durchgesetzt werden.

Ich bedaure diese Entwicklung, bin aber gezwungen, den Auftrag meiner Mandantin auszuführen, wenn ich bis dahin keinen geldeingang verzeichnen kann oder eine Meldung von Ihnen erhalte.

Hochachtungsvoll

(vollkommen unleserliche Unterschrift)

Rechtsanwalt"


Nun gut. man kann mir vorwerfen, dass ich mich ja hätte melden können...
Genausogut kann man allerdings diesem Anwalt auch vorwerfen, sich nicht ordentlich in die Sache eingearbeitet zu haben. Immerhin beginnt schon sein erster Brief mit einer Falschaussage, von wegen ich hätte auf mehrfache Mahnungen seiner Mandantin nicht reagiert.

Blauäugig wie ich nunmal bin, sehe ich in Gedanken einen Rechtsanwalt, der seine sorgsam ausgewählten Fälle genau studiert, seinen Mandanten auf den Zahn fühlt.
(Nebenbei hoffe ich, dass Herr S. aus G. sich sicher ist, wer eigentlich genau sein Mandant ist: GMX Internet Services GmbH, mit Firmensitz in München oder BFS risk & collections GmbH, Firmensitz Gütersloh)

Will ja schließlich nur einen Rechtsfrieden erzielen, der gute Mann.
Sowas geht natürlich nur mit gründlicher Vorbereitung. Dann allerdings hätte ihm mindestens ein "oha", oder auch ein "uuui" widerfahren müssen, als er die Aktenlage begutachtete.
Im günstigsten Fall wären ihm als Fachanwalt für Internettelefonie sogar Zweifel gekommen, ob diese Forderung dem Grunde nach überhaupt gerechtfertigt sei.
Dementsprechend wäre vielleicht eine technische Prüfung der Angelegenheit gefolgt, und anschließend käme dann ein Entschuldigungsschreiben seitens GMX mit einem dicken Strauß Blumen von Fleurop, sowie die Wiederfreischaltung meiner mir werten Emailadresse.

Okay, okay, man wird ja mal träumen dürfen.

Warten wir also den angekündigten Mahnbescheid ab.

Läuft es formgemäß, müsste nach dem Widerspruch das sogenannte Erkenntnisverfahren eingeleitet werden. Dieses zu beantragen, überlasse ich dann der Gegenseite.
Im Erkenntnisverfahren würden dann -vereinfacht ausgedrückt- durch einen Richter die Argumente der zerstrittenen Parteien geprüft. Danach hätte dieser Richter den weiteren Verfahrensweg zu bestimmen.

Doch soweit sind wir noch lange nicht.






Am 28.07.08 traf dann das 4. von derzeit 5 Schreiben des Rechtsanwalts ein, der sicher irgendwie zurecht ein wenig angepisst verärgert ob meiner Sprachlosigkeit war.

Doch etwas aus diesem Brief sei hervorzuheben:

Das Zurückrudern Das Erstaunliche, welches hier gekürzt wiedergegeben wird:

"[...] gebe ihnen namens meiner Mandantin Gelegenheit [...] mindestens EUR 19,36 so zu überweisen, dass der Betrag bis zum 07.08.2008 auf dem oben genannten Konto eingeht.

Nur bei Einhaltung dieser Frist wird meine Mandantin auf den Rest verzichten. [...]"


Somit waren wir also unerwartet wieder bei der Streitsumme von 19,38 Euro angelangt.

Na schön... sollte ich etwa an dieser Stelle einknicken und einfach zahlen? Oder glaube ich weiterhin an das Recht des kleinen Mannes ?
Immerhin habe ich 0 (in Worten: NULL) Euro dieser Kosten zu verantworten.
Ich habe versucht, an der Aufklärung mitzuwirken.
Ich habe mich umgehend nach der ersten fälschlicherweise gestellten Rechnung mit dem Laden in Verbindung gesetzt.
Ich habe erneut im Klärung gebeten, nachdem für den Folgemonat(!) eine weitere(!) falsche Rechnung eintrudelte.
Hab ja sogar versucht, mit dem später beauftragten Inkassobüro zu kommunizieren.

Dass ich aber mittlerweile "auf stur" geschaltet habe, ist unter anderem damit begründet, dass es meine Zeit kostet, dass meine geliebte Emailadresse in die ewigen Abgründe verschwunden ist, mit den damit verbundenen Unannehmlichkeiten, dass viele, zum Teil sehr wichtige, Mails mich nie erreichen konnten.

Ein Eintrag in irgendeine "Schuldnerkartei" war mir so oder so sicher. Schon mit der Unwilligkeit die ursprüngliche Forderung zu begleichen, spätestens jedoch mit dem Einschalten dieses Inkassounternehmens.

Also warum sich weiter plagen? Ein wichtiges Argument, warum diese behaupteten Kosten nicht mal entstanden sind, wollte ich mir für einen Mahnbescheid bzw. für das, was danach zu erwarten sei, aufheben.

Das will ich auch immer noch.

Deshalb ist hier auch (noch) nichts darüber zu lesen. Nur so viel sei verraten: Eine Stümperhaftigkeit Ein Zufall (Danke @1und1) spielte mir in die Hände. Aber selbst ohne diesen -zugegebenermaßen glücklichen- Umstand wäre die Behauptung von GMX über die Nutzung von GMX NetPhone unhaltbar.

Letztlich erwartete ich den Mahnbescheid, dem ich in Gänze widersprechen würde, schon wesentlich eher. Dass er bis heute, 14. September 2008, auf sich warten lässt, ist wohl eher auf eine Kosten/Nutzen-Rechnung der gegnerischen Seite zurückzuführen.






Am 16.06.08 folgte das zweite Schreiben. Da ich auf das erste Schreiben nicht reagierte, ginge man davon aus, ich könne den geforderten Gesamtbetrag nicht in einer Summe zahlen, und bot mir "um die Angelegenheit nicht unnötig zu verteuern" eine Ratenzahlung in Dritteln an. Die erste Zahlung würde bis zum 26.06.08 erwartet.

Am 07.07.08 folgte als 3. von 5 anwaltlichen Schreiben eine Erinnerung an das Teilzahlungsangebot, mit der Aufforderung bis spätestens zum 17.07.08 eine Teilzahlung zu leisten.

(Ein wenig verwunderlich war diese Beharrlichkeit schon, so erwartete ich doch längst einen gerichtlichen Mahnbescheid in Briefkasten vorzufinden.)






Zunächst möchte ich ammerken, dass es meine Zeit nicht zuließ, diesen Blog häufiger zu aktualisieren.

Passiert seit dem letzten Eintrag ist allerdings auch nicht wirklich aufregendes.

Wie schon hier angemerkt, klinkte sich das Inkassobüro, welches im übrigen -laut Googlerecherche- im weitesten Sinne der Bertelsmanngruppe zuzuordnen ist, so schnell wieder aus, wie zuvor ein.

Ein Anwalt (welch Überraschung: aus Gütersloh) teilte am 06.06.08 im ersten von mittlerweile fünf(!) Schreiben mit, dass er "heute" den Auftrag zur weiteren Bearbeitung erhielt.

Nun ja, ich denke, er wurde einfach in diesen Fall ....ääääh... hineingetrickst. Weil immerhin schreibt er, er sei deshalb mit dem Auftrag betraut worden, weil ich "auf mehrfache Mahnungen seiner Mandantin nicht reagierte".

So zumindest wird man es ihm erzählt haben.

Weiter führt er in diesem ersten Schreiben die angeblich offene Gesamtschuld in Höhe von 63,81 Euro auf.
Selbstverständlich sind in dieser Gesamtschuld auch seine Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale von insgesamt 15,00 Euro enthalten.

Eine Zahlungsfrist bis zum 13.06.08 wurde mir gewährt.


Um es kurz zu machen: Ich habe nicht reagiert.






Sonntag, 27. Juli 2008
Die Hausaufgaben haben sie auch nicht gemacht.
Ein am 24.12.2004 erstellter GMX Account wäre ja ungleich mit dem, den ich einige Jahre vor besagtem Datum eröffnet habe.

Dementsprechend wäre ja der widerum nicht zu sperren, weil mit dem gäbe es ja logischerweise keine Verbindung zu einem "Vertrag GMX DSL Telefonie".

Meinen werden sie wohl eher das Datum der Zubuchung des Dienstes "GMX NetPhone".


Ach! Was reg' ich mich auf. Sie werden es eh nie kapieren.
Wollen sie auch garnicht.
Sonst hätten sie es nicht abgegeben, nachdem die von ihnen gesetzte Frist zur Zahlung ihrer unverschämten Forderung ereignislos verstrichen ist...
(Fristablauf sollte der 02.06.08 sein)

Denn kurz nach Ablauf dieser Frist nahm ein auf den 06.06.08 datiertes Schreiben einer Anwaltskanzlei unangemessen viel Platz ein, in meinem Briefkasten...

Doch davon gibts beim nächsten Mal mehr zu lesen.






Gespannt, zu welcher Reaktion mein Anruf die BFS risk & collections GmbH inspirieren würde, tat ich etwas, was in nächster Zeit noch öfter meine Hauptbeschäftigung in der Sache werden würde:
Abwarten!

Meine Emailadresse, um die es mir eigentlich am meisten leid tat, war eh dahingeschieden.
Dieser mir sehr wichtige, weil altehrwürdige und etwa 10 Jahre alte Freemailaccount war weg. Offensichtlich unwiederbringlich verloren.
Vermutlich stehen meine persönlichen Daten mittlerweile auf einer Blacklist für unerwünschte Kunden.

So etwas nennt man wohl Kollateralschaden.

Ich betone an dieser Stelle noch einmal, dass es sich um einen Gratis-Email-Account handelt.

Dieser wurde gesperrt, infolge einer -von mir bestrittenen- Forderung, die GMX an mich stellte.
Und zwar in Zusammenhang mit angeblich -über eine von ihnen zur Verfügung gestellten Software- geführten Inlands-Festnetzgesprächen.

Der "Streitwert" beträgt ursprünglich ingesamt ganze 19,36 EUR, zusammengesetzt aus 2 aufeinanderfolgenden Rechnungsmonaten plus "Bearbeitungsbeühr laut AGB", sprich Mahnkosten.

Folgt man der Logik des Emailproviders, so habe ich weiterhin diesen Telefondienst genutzt,trotz meines unmittelbaren Widerspruchs nach der ersten Rechnung.
Kein Wunder, dass sie nach einer Mahnung, sowie dem zweiten kompletten Abrechnugsmonat solch Uneinsichtigkeit einen Riegel vorschieben müssen, indem sie den...ääääh...Anschluss sperren(?)

Es passierte einige Tage erst nichts, dann aber ein Brief, datiert auf den 19.05.08, seitens des Inkassounternehmens, mit folgendem Inhalt:

"Forderung der
GMX Internet Services GmbH
aus Dienstleistungsvertrag


Sehr geehrter Herr XXX,

in vorbenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das mit Ihnen geführte Telefonat und teilen Ihnen mit, dass diese Forderung sich auf den 24.12.2004 abgeschlossenen GMX Account in Verbindung mit dem Vertrag GMX DSL Telefonie bezieht.

Die der Forderung zugrunde liegenden Rechnungskopien fügen wir anliegend zu Ihrer Kenntnis bei.

Wir sehen den Ausgleich der offenen Forderung gemäß anliegender Forderungsaufstellung bis zum 02.06.2008 entgegen.

Mit freundlichen Grüßen


BFS risk & collection GmbH



Okay, sehen sie also den Ausgleich entgegen.... Ich sehe ja auch die Wiederfreigabe meiner Emailadresse entgegen, aber das passiert auch nicht. So what?






Nun ja, eine normale Telefonnummer, so ganz ohne zusätzliche Kosten, außer den normalen Verbindungsentgelten, lässt die *hust* Hemmschwelle natürlich sinken, einen Anruf zu tätigen.

Also hab ich diese Rufnummer des Inkassobüros angewählt und wurde auch recht schnell verbunden. Es klang wie ein Callcenter, was ich am anderen Ende der Leitung vernahm, aber das ist nur eine Vermutung, keine Tatsachenbehauptung.

Wie auch immer; eine recht unfreundliche Dame mit osteuropäischem Akzent meldete sich und brav nannte ich ihr das gefordete Aktenzeichen, damit sie sich flugs in die Sache einlesen konnte.

Auf ihre Frage nach wenigen Sekunden (offenbar war sei eine Schnellleserin): "Und was wollen Sie jetzt?" versuchte ich mich klar und unmissverständlich auszudrücken, und entgegnete: "Diese Forderung ist nicht gerechtfertigt, da ich diesen Dienst in besagten Fällen unter keinen Umständen..." ... und schon unterbrach sie mich barsch... "Doch, das haben Sie, das ist richtig!"

Worauf ich der Dame erstmal die Wahl ließ, ob sie mich aussprechen lassen wolle, oder ob ich das Gespräch beenden solle. Sie befahl antwortete: "Sprechen Sie!"

Ich wagte einen zweiten Anlauf und deutete an, dass rein technisch gesehen eine Art Fehlschaltung innerhalb des 1und1/GMX-Systems ursächlich für die entstandene Forderung sein könne, worauf die Dame mich abermals unterbrach und darauf bestand, dass alles seine Richtigkeit habe, und dass man sehr genau wisse, dass ich die besagten Telefonate definitv geführt hätte. Was ich übrigens niemals bestritten habe. Lediglich, dass ich sie über den besagten Dienst geführt habe, lasse ich mir nach wie vor nicht unterjubeln.

Ich kürzte die Sache ab, da ich wohl keinen Blumentopf mehr gewinnen würde, und verdeutlichte, dass von mir keine Zahlungen zu erwarten seien, und dass sich das Inkassounternehmen insofern auf eine längere Auseinandersetzung einstellen müsse.

Ihre Antwort "Kein Problem..." suggerierte Verständnis und veranlasste mich, dieser freundlichen Dame einen schönen Tag zu wünschen und das Gespräch zu beenden.


Alles in allem eher ein fehlgeschlagener Versuch, dieser Anruf, aber außer Zeit hat er nichts gekostet.
Immerhin nutze ich ja weiterhin die Flat, mit nach wie vor unveränderten Einstellungen der Fritzbox.

Ihr wisst schon, die selbe Box, mit der ich seit Vertragsbeginn, wie hier ganz zu Anfang dieses Blogs schon beschrieben, telefoniere.