telefongenervter am 14. September 08 im Topic 'Kundenpflege nach Art von GMX'
Ein Brief vom 27.08.2008 verspricht, Bewegung in die Sache zu bringen.
"Sehr geehrter Herr xxx,
nachdem die Forderung noch nicht beglichen ist, habe ich heute von der GMX Internet Services GmbH den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens 19.09.2008 zu beantragen. Rein vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass die zusätzlichen Kosten hierfür gleichfalls gerichtlich gegen Sie durchgesetzt werden.
Ich bedaure diese Entwicklung, bin aber gezwungen, den Auftrag meiner Mandantin auszuführen, wenn ich bis dahin keinen geldeingang verzeichnen kann oder eine Meldung von Ihnen erhalte.
Hochachtungsvoll
(vollkommen unleserliche Unterschrift)
Rechtsanwalt"
Nun gut. man kann mir vorwerfen, dass ich mich ja hätte melden können...
Genausogut kann man allerdings diesem Anwalt auch vorwerfen, sich nicht ordentlich in die Sache eingearbeitet zu haben. Immerhin beginnt schon sein erster Brief mit einer Falschaussage, von wegen ich hätte auf mehrfache Mahnungen seiner Mandantin nicht reagiert.
Blauäugig wie ich nunmal bin, sehe ich in Gedanken einen Rechtsanwalt, der seine sorgsam ausgewählten Fälle genau studiert, seinen Mandanten auf den Zahn fühlt.
(Nebenbei hoffe ich, dass Herr S. aus G. sich sicher ist, wer eigentlich genau sein Mandant ist: GMX Internet Services GmbH, mit Firmensitz in München oder BFS risk & collections GmbH, Firmensitz Gütersloh)
Will ja schließlich nur einen Rechtsfrieden erzielen, der gute Mann.
Sowas geht natürlich nur mit gründlicher Vorbereitung. Dann allerdings hätte ihm mindestens ein "oha", oder auch ein "uuui" widerfahren müssen, als er die Aktenlage begutachtete.
Im günstigsten Fall wären ihm als Fachanwalt für Internettelefonie sogar Zweifel gekommen, ob diese Forderung dem Grunde nach überhaupt gerechtfertigt sei.
Dementsprechend wäre vielleicht eine technische Prüfung der Angelegenheit gefolgt, und anschließend käme dann ein Entschuldigungsschreiben seitens GMX mit einem dicken Strauß Blumen von Fleurop, sowie die Wiederfreischaltung meiner mir werten Emailadresse.
Okay, okay, man wird ja mal träumen dürfen.
Warten wir also den angekündigten Mahnbescheid ab.
Läuft es formgemäß, müsste nach dem Widerspruch das sogenannte Erkenntnisverfahren eingeleitet werden. Dieses zu beantragen, überlasse ich dann der Gegenseite.
Im Erkenntnisverfahren würden dann -vereinfacht ausgedrückt- durch einen Richter die Argumente der zerstrittenen Parteien geprüft. Danach hätte dieser Richter den weiteren Verfahrensweg zu bestimmen.
Doch soweit sind wir noch lange nicht.
"Sehr geehrter Herr xxx,
nachdem die Forderung noch nicht beglichen ist, habe ich heute von der GMX Internet Services GmbH den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens 19.09.2008 zu beantragen. Rein vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass die zusätzlichen Kosten hierfür gleichfalls gerichtlich gegen Sie durchgesetzt werden.
Ich bedaure diese Entwicklung, bin aber gezwungen, den Auftrag meiner Mandantin auszuführen, wenn ich bis dahin keinen geldeingang verzeichnen kann oder eine Meldung von Ihnen erhalte.
Hochachtungsvoll
(vollkommen unleserliche Unterschrift)
Rechtsanwalt"
Nun gut. man kann mir vorwerfen, dass ich mich ja hätte melden können...
Genausogut kann man allerdings diesem Anwalt auch vorwerfen, sich nicht ordentlich in die Sache eingearbeitet zu haben. Immerhin beginnt schon sein erster Brief mit einer Falschaussage, von wegen ich hätte auf mehrfache Mahnungen seiner Mandantin nicht reagiert.
Blauäugig wie ich nunmal bin, sehe ich in Gedanken einen Rechtsanwalt, der seine sorgsam ausgewählten Fälle genau studiert, seinen Mandanten auf den Zahn fühlt.
(Nebenbei hoffe ich, dass Herr S. aus G. sich sicher ist, wer eigentlich genau sein Mandant ist: GMX Internet Services GmbH, mit Firmensitz in München oder BFS risk & collections GmbH, Firmensitz Gütersloh)
Will ja schließlich nur einen Rechtsfrieden erzielen, der gute Mann.
Sowas geht natürlich nur mit gründlicher Vorbereitung. Dann allerdings hätte ihm mindestens ein "oha", oder auch ein "uuui" widerfahren müssen, als er die Aktenlage begutachtete.
Im günstigsten Fall wären ihm als Fachanwalt für Internettelefonie sogar Zweifel gekommen, ob diese Forderung dem Grunde nach überhaupt gerechtfertigt sei.
Dementsprechend wäre vielleicht eine technische Prüfung der Angelegenheit gefolgt, und anschließend käme dann ein Entschuldigungsschreiben seitens GMX mit einem dicken Strauß Blumen von Fleurop, sowie die Wiederfreischaltung meiner mir werten Emailadresse.
Okay, okay, man wird ja mal träumen dürfen.
Warten wir also den angekündigten Mahnbescheid ab.
Läuft es formgemäß, müsste nach dem Widerspruch das sogenannte Erkenntnisverfahren eingeleitet werden. Dieses zu beantragen, überlasse ich dann der Gegenseite.
Im Erkenntnisverfahren würden dann -vereinfacht ausgedrückt- durch einen Richter die Argumente der zerstrittenen Parteien geprüft. Danach hätte dieser Richter den weiteren Verfahrensweg zu bestimmen.
Doch soweit sind wir noch lange nicht.
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